BIEBELHAUSENER MÜHLE

AGB'S

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Biebelhausener Mühle nachstehend *BM* genannt

 

Für den Verkauf und die Lieferung sind nachstehende Bedingungen in ihrer aktuellsten Fassung Vertragsbestandteil. Bestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen sind hiermit ungültig und rechtlich unerheblich. Nur durch Bestätigung in Textform durch BM werden andere Verkaufs-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen Vertragsinhalt, nicht durch Schweigen oder Lieferung. Im Zweifel ist eine Änderung der Verkaufs-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen nicht gewollt.
 
1. Angebote / Bestellungen
Alle Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als akzeptiert, wenn BM dies bestätigt hat oder die Ware zur Auslieferung kommt.
 
2. Preise / Konditionen
Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Lieferung vereinbarten gültigen Preisliste. Änderungen bleiben BM vorbehalten.
 
3. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigung ist BM von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten u.a. Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Rohstoffanlieferung, jede Form des Arbeitskampfes. Der Kunde hat ein Widerrufsrecht, wenn eine angemessen gesetzte Nachfrist seitens BM nicht eingehalten wird.
 
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht über:
4.1 Bei Anlieferung mit der Übergabe am Bestimmungsort 
4.2 Bei Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge sobald die Ladung abgeschlossen ist
 
5. Abnahmeverzug
Befindet sich der Kunde im Abnahmeverzug kann BM nach Setzung einer Nachfrist von längstens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Als Schadensersatz kann ohne Nachweis 30 % des entgangenen Nettoumsatzes pauschal berechnet werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
 
6. Lieferung / Bereitstellung der Ware zur Abholung
Terminzusagen sind unverbindlich. Im Falle höherer Gewalt oder Störungen der Produktion oder des Transportes - auch im Falle der Berücksichtigung von Zulieferanten - verlängert sich die Liefer- bzw. Bereitstellungsfrist um die Dauer der Behinderung. Der Kunde wird unverzüglich über die voraussichtliche Dauer der Behinderung in Kenntnis gesetzt, ohne dass Rechte gegen BM abgeleitet werden können. Ist die Lieferung oder Bereitstellung unmöglich, kann der Kunde Schadensersatz nur dann geltend machen, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. BM ist im Falle einer Behinderung zur Erfüllung des Vertrags in Teillieferungen berechtigt.
 
7. Gewährleistung / Schadensmeldung
Sichtbare Mängel und Mengenabweichungen müssen vom Frachtführer sofort bei Warenannahme in Textformbestätigt werden. Darüber hinaus hat der Kunde die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich in Textform an BM zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen per Mail oder per Fax. Bei Nichteinhaltung dieser Frist entfällt jegliche Gewährleistung. Die Art und Weise der Schadensbehebung bleibt BM überlassen. Die Ware ist bis zu ihrer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und auf Wunsch von BM zurückzusenden. Kosten der Rücksendung werden nur von BM übernommen, wenn der Mangel nachgewiesen wird. Rücksendungen müssen auf jeden Fall mit BM abgesprochen und genehmigt sein. Fehlmengen müssen sofort auf dem Lieferschein angezeigt und bescheinigt werden.
 
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware  Eigentum von BM. Die Einstellung einzelner Forderungen sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren diesen Vorbehalt nicht. Sobald Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend gemacht werden, hat der Kunde offen zu legen, an welche Abnehmer die Ware weiterveräußert wurde und in welcher Höhe Forderungen aus der Weiterveräußerung entstehen. Entstehende  Forderungen gegenüber Dritte werden sicherheitshalber an BM abgetreten. Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des Erlöses unverzüglich zu erfolgen hat. Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind sofort zu melden. BM ist unwiderruflich berechtigt, das Warenlager des Kunden selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten sowie eigenständig eine sofortige Rücknahme der Ware zu veranlassen.
 
9. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug, in bar oder durch Überweisung/Bankeinzug fällig. Schecks und Banklastschriften gelten erst nach ihrer Einlösung und Gutschrift als Zahlung, Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Nicht gestattet ist es ihm, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften ins laufende Geschäft zu übernehmen. Bei Nichtzahlung zu dem vereinbartem Zahlungsziel tritt ohne weiteres Verzug ein. In diesem Falle ist BM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen und weitere Lieferungen nur noch gegen Barzahlung auszuführen. Der Kunde hat auf Anforderung unverzüglich sämtliche in Eigentum von BM stehenden Gegenstände, einschließlich derjenigen Gegenstände, die zur Sicherung der Forderungen übereignet wurden, herauszugeben.
 
10 Nichtigkeitsklausel
Abweichungen von diesen Bedingungen sowie sonstige Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von BM in Textform bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder anfechtbar sein, bleiben die übrigen Bestandteile davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit.
 
11. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Zahlungen ist
Ayl-Biebelhausen
, Deutschland. Gerichtsstand ist Trier. Die Beziehungen zwischen dem Kunden und BM unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt für alle vertraglichen, außervertraglichen und nichtvertraglichen Ansprüche, soweit zwingendes nationales oder internationales Recht dem nicht entgegensteht.

 

ADRESSE

Biebelhausener Mühle GmbH & Co. KG

Bergstraße 2

54441 Ayl Biebelhausen

Germany

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Tel. +49 6581 9148 - 579

Fax +49 6581 9 14 84 0

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